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11 OBERLAUSITZ CUP, ZG£OSZENIA DO 14.MARCA
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Autor Wiadomo¶æ
wodzu
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PostWys³any: Czw 16:46, 12 Mar 2009    Temat postu: 11 OBERLAUSITZ CUP, ZG£OSZENIA DO 14.MARCA

11. Oberlausitz-Cup
Samstag, 21. März 2009 in Radibor
1. Ort:
Sporthalle Deutsch-Sorbische Grundschule, Dr.-Maria-Grollmuß-Straße, 02627 Radibor bei Bautzen
2. Veranstalter:
Taekwondo Union Sachsen e.V. (TUS)
Verantwortlich
Rolf Heinze, Präsident Taekwondo Union Sachsen e.V.
Email: [link widoczny dla zalogowanych]
Verantwortlich für die Leitung und Durchführung der Meisterschaften
Heinrich Magosch, Kampfrichterreferent Taekwondo Union Sachsen e.V.
Email: [link widoczny dla zalogowanych]
3. Ausrichter:
TaekwonDo-Dojang Bautzen e.V.
Ansprechpartner: Matthias Tracksdorf, Grenzstraße 6, 01587 Riesa
Mobil: 0160 - 1269938
Email: [link widoczny dla zalogowanych]
4. Meldeschluss:
Samstag, 14. März 2009 (am Postweg gilt das Datum des Poststempels)
5. Zeitplan:
Samstag, 21.03.2009 9:00 bis 10:00 Uhr Registrierung und Waage der Teilnehmer im Dobok!
ab 11:00 Uhr Beginn der Wettkämpfe
6. Alters - und Gewichtsklassen:
Es kann in folgenden Altersklassen gestartet werden:
Jugend C m/w 9 bis einschließlich 11 Jahre
Jugend B m/w 12 bis einschließlich 13 Jahre
Jugend A m/w 14 bis einschließlich 17 Jahre
Senioren m/w 18 bis einschließlich 37 Jahre (Start ab 15 Jahre möglich)
Master m/w über 38 Jahre
Abweichend von der WOT: Stichtag für die Zugehörigkeit zur Altersklasse ist jeweils die Vollendung eines Lebensjahres
am Wettkampftag um 00:00 Uhr.
Es kann in folgenden Gewichtsklassen gestartet werden:
Herren / Master m -54 -58 -62 -67 -72 -78 -84 +84
Damen / Master w -47 -51 -55 -59 -63 -67 -72 +72
Jugend A m -45 -48 -51 -55 -59 -63 -68 -73 -78 +78
Jugend A w -42 -44 -46 -49 -52 -55 -59 -63 -68 +68
Jugend B m -37 -40 -43 -46 -49 -53 -57 -61 -65 +65
Jugend B w -35 -38 -41 -44 -47 -50 -53 -57 -61 +61
Jugend C m/w -30 -32 -35 -38 -41 -45 -49 -53 -57 +57
Abweichend von der WOT: Treten in einer Klasse weniger als 3 Starter an, kann in die nächst höhere oder niedrigere
Klasse verlegt werden.
2
7. Graduierung:
LK 1: ab 4. Kup
LK 2: 8. – 5. Kup
8. Meldeadresse :
Rolf Heinze, Präsident
A.-Bebel-Str. 82
D- 04275 Leipzig
Email: [link widoczny dla zalogowanych]
Meldungen, die nicht schriftlich, nach Meldeschluss, nicht mit beigelegter Meldeliste oder ohne Zahlungsnachweis eingehen
bzw. bei denen die Meldeliste unvollständig oder unleserlich ausgefüllt ist, gelten als nicht abgegeben. Eine
Benachrichtigung bzw. Rückerstattung der Startgelder findet nicht statt. Meldelisten können bei der Geschäftsstelle der
TUS, angefordert bzw. im Internet unter [link widoczny dla zalogowanych] abgerufen werden.
Nachmeldungen oder Bezahlungen der Startgebühren am Tage der Meisterschaft sind nur in Ausnahmefällen
möglich! Bei Nachmeldungen oder Ummeldung der Gewichtsklasse bei der Waage wird pro Teilnehmer eine
Bearbeitungsgebühr von Euro 5,00 fällig.
9. Startgebühren:
Euro 13,00 pro Starter
Bankverbindung: Rolf Heinze TUS
Dresdner Bank - BLZ: 860 800 00 - Konto: 148 322 500
Bitte beim Verwendungszweck angeben: "Oberlausitz-Cup 2009" sowie Vereinsname!
10. Wettkampfteilnehmer:
Teilnahmeberechtigt sind nur Sportler, die der DTU angeschlossen sind. Der Nachweis erfolgt durch einen gültigen DTU
Pass oder einer ähnlichen Legitimation. Ein Kinderausweis oder Personalausweis zur Kontrolle der Identität wird nicht
benötigt. Jeder Sportler hat nur in gesundheitlich einwandfreien Zustand an der Meisterschaft teilzunehmen. Der
anmeldende Verein versichert, dass seine minderjährigen Sportler zum Zeitpunkt der Meldung und Teilnahme an einer
Meisterschaft/Sportveranstaltung der TUS, deren Veranstalter und Ausrichter sie ist, mit der entsprechenden
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ausgestattet ist. Die TUS delegiert somit die Verantwortung für die
Startberechtigung der minderjährigen Sportler auf die Vereine. Der Vereinsvertreter muss auf Verlangen der TUS die
Genehmigung am Tage der Meisterschaft gegebenenfalls vorlegen können, ansonsten besteht Startverbot!
Mit der Anmeldung erklären sich alle Sportler/-innen damit einverstanden, dass sie namentlich in den Starter- und
Ergebnislisten, die im Internet veröffentlicht werden, aufgeführt sind.
11. Mannschaftssprecher:
Pro Verein hat ein Mannschaftssprecher freien Zutritt. Er wird nur im Trainingsanzug und mit Turnschuhen zugelassen, die
eine nicht abfärbende Sohle aufweisen.
12. Kampfrichter:
Vereine ab 4 Startern stellen mindestens einen, ab 20 Starter zwei Kampfrichter oder KR-Anwärter. Sollte der Verein keine
Kampfrichter stellen, so muss eine Gebühr von Euro 30,00 entrichtet werden.
Für die Vergütung von Kampfrichtern der TUS gilt die Finanzordnung der TUS (FO), wobei darauf zu achten ist, dass
Fahrgemeinschaften gebildet werden. Die Vergütung für Bundeskampfrichter und externe Kampfrichter ist Euro 50,00 pro
Einsatztag, Fahrtkosten werden nicht erstattet!
Kampfrichter, die für die Waage eingeteilt sind, müssen sich bis spätestens 8:45 Uhr umgezogen und arbeitsbreit
bei der Wettkampfleitung melden. Diese werden im Vorfeld vom Kampfrichterreferenten benannt. Alle übrigen
Kampfrichter müssen bis spätestens 9:30 Uhr umgezogen und arbeitsbereit bei der Wettkampfleitung melden.
13. Wettkampfgrundlagen:
Regelwerk der DTU (WOT)
Wettkampfmodus: K.O.-System, der 3. Platz wird nicht ausgekämpft
Abweichend von der WOT: die 12 Punkte-Regel wird nicht angewendet
14. Bewertung:
Die Vereinswertung erfolgt nach dem Punktesystem der TUS (Schlüssel: Gold 6 / Silber 3 / Bronze 1 / Kampflos 1)
3
15. Ehrengaben:
Einzelwertung: 1. - 3. Platz Medaille und Urkunde
Vereinswertung: 1. - 5. Platz Pokal
16. Siegerehrung:
Die Siegerehrung und die Vereinswertung finden am Ende der Meisterschaft statt. Sie erfolgt nur im Dobok.
17. Ausrüstung:
Laut Regelwerk der DTU (WOT):
Jeder Teilnehmer/in muss mit eigener Weste, Kopf-, Tief- sowie Schienbein- und Unterarmschutz aus weichem Material und
Handschützer ausgerüstet sein. Für alle ist ein weißer oder transparenter Zahnschutz Pflicht.
Jugend C muss Safeties tragen.
Jugend B muss Spannschützer tragen.
Alle handelsüblichen Taekwondoanzüge (Doboks) dürfen getragen werden.
Farbige Streifen an Schulter und Hose werden nicht geduldet.
18. Protest:
Die Kosten eines Protestes betragen 50,00 €. Wird dem Protest stattgegeben, erhält der Antragsteller die Protestgebühr
zurück. Wird dem Antrag nicht stattgegeben, wird die Protestgebühr dem Konto der TUS zugeführt.
19. Haftung:
Veranstalter und Ausrichter übernehmen keine Haftung für Personen- und Sachschäden!
20. Sonstiges:
Mit der Anmeldung erklärt sich der teilnehmende Verein/Kämpfer die Inhalte dieser Ausschreibung, die Satzungen der
TUS/DTU, die Sportordnung der TUS und die aktuellen Regelwerke der DTU (WOT) anzuerkennen.


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